Verein

Belcanto-Chor, Berlin e.V.

Satzung

§ 1 – Name und Sitz des Vereins

Der Verein ist Mitglied im Chorverband Berlin e.V. und führt den Namen Belcanto-Chor, Berlin e.V. Er hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nr. 15708 B eingetragen.

§ 2 – Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:

Durch regelmäßige Proben bereitet sich der Chor auf Konzerte und andere musikalische Veranstaltungen vor. Er stellt sich dabei auch in den Dienst der Öffentlichkeit.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

Die Erfüllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung.

§ 3 – Mitglieder

Der Verein besteht aus singenden und fördernden Mitgliedern. Singendes Mitglied kann jede stimmbegabte Person sein. Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein, die die Bestrebungen des Chores unterstützen will, ohne selbst zu singen. Um die Aufnahme ist beim Vorstand mündlich nachzusuchen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach Konsultation mit dem Chorleiter. Es kann hierbei eine Probezeit vereinbart werden.

§ 4 – Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:
a) durch freiwilligen Austritt,
b) durch Tod,
c) durch Ausschluss.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende. Der Tod eines Mitgliedes bewirkt das sofortige Ausscheiden. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder einem solchen Ausschluss zustimmen. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben.

§ 5 – Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu fördern, die singenden Mitglieder außerdem die Pflicht, regelmäßig an den Singstunden teilzunehmen und durch Stimmbildung (im Chor oder privat) die musikalische Qualität zu verbessern. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des monatlichen Beitrags und die Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag pünktlich zu entrichten. Gleiches gilt für den von der Mitgliederversammlung aus besonderem Anlass beschlossenen Umlagesatz.

§ 6 – Verwendung der Finanzmittel

Mitgliedsbeiträge und andere Zuwendungen dienen allein den beschriebenen Zwecken des Vereins. Nicht mit dem angegebenen Zweck zu vereinbarende Zuwendungen oder unangemessene Vergütungen dürfen aus Vereinsmitteln weder an Mitglieder noch an andere Personen gewährt werden.

§ 7 – Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung                                                                                 b) der Vorstand.

§ 8 – Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Laufe eines Jahres durch den Vorstand einzuberufen, im Übrigen dann, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und Gründe verlangen. Der Vorstand kann auf Beschluss ebenfalls eine außerordentliche Mitgliederversammlung unter Angabe des Zwecks und der Gründe einberufen.

Eine Mitgliederversammlung ist vierzehn Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienene Anzahl der Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Zur Auflösung siehe §11.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Festlegung, Abänderung und Auslegung der Satzung;
b) Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresabrechnung des Vorstands;                                                                                                                   c) Wahl des Vorstands auf die Dauer von zwei Jahren;
d) Beschlussfassung über die Änderung der Beitragsordnung;
e) Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes;
f) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge einzubringen. Diese Anträge sind acht Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich und begründet beim Vorstand einzureichen.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen. Die Protokolle der Mitgliederversammlungen werden unterschrieben vom Vorstandsvorsitzenden und vom Protokollführer.

§ 9 – Der Vorstand

Dem Vorstand gehören an:
a) der/die Vorsitzende,
b) der/die stellvertretende Vorsitzende,
c) der/die Kassenführer/in,
d) zwei weitere Mitglieder.
Der Vorstand ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Jedes Mitglied ist allein vertretungsberechtigt.
Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes während der Wahlzeit aus, so übernimmt auf Beschluss des Vorstandes eines der übrigen Mitglieder die Geschäfte des Ausgeschiedenen bis zur satzungsmäßigen Neuwahl des Vorstandes.
Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt.

§ 10 – Das Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 11 – Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Zustimmung von 3/4 der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für gemeinnützige Zwecke der Musikpflege.

§ 12 Datenschutzbestimmungen

1. Der Verein speichert mit Einwilligung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten, verarbeitet diese auch auf elektronischem Wege und nutzt sie zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins.

Folgende Daten werden – ausschließlich – gespeichert und verarbeitet: – Name, Vorname und Anschrift
– Geburtsdatum
– Kommunikationsdaten (Telefon, Mobilfunkverbindung, Email-Adresse) – Zeitpunkt des Eintritts in den Verein

Bei Funktionsträgern zusätzlich: -Funktion im Verein

Weitere Daten werden nicht oder nur mit ausdrücklicher, ergänzender Zustimmung des Betroffenen erhoben.

2. Für das Beitragswesen werden des Weiteren die Bankverbindung des Betroffenen (IBAN, BIC) und die Beitragshöhe gespeichert.

3. Alle personenbezogenen Daten und Bankdaten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen von Kenntnis und Zugriff Dritter geschützt.

4. Aus Gründen der Zusammenarbeit mit dem zuständigen Dachverband werden die unter Ziff. 1 genannten persönlichen Daten von Funktionsträgern im Umfang des Erforderlichen an den Chorverband Berlin e.V. weitergeleitet.

5. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten von Vereinsmitgliedern bis zum Ablauf der steuerrechtlichen oder buchhaltungstechnischen Aufbewahrungsfristen dokumentensicher aufbewahrt und nach Ablauf der Frist vernichtet.

Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Datenschutzordnung, die Anlage dieser Satzung ist.

§ 13 – Inkrafttreten

Die vorliegende Satzung ist in der Mitgliederversammlung am 02.05.2019 beschlossen worden und mit dem gleichen Tage in Kraft getreten.

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Beitragsordnung Belcanto-Chor, Berlin e.V.

§ 1 Ermächtigungsgrundlage

Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ 2 Beitragspflicht

Jedes aktive Vereinsmitglied und jedes Fördermitglied hat einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

§ 3 Höhe des Beitrags

Der Normalbeitrag beträgt monatlich EUR 25

Der ermäßigte Beitrag beträgt monatlich EUR 15

Fördermitglieder monatlich mindestens EUR   5

Der ermäßigte Beitrag gilt in erster Linie für Schüler, Studenten, Azubis, Arbeitssuchende. Er wird auf Antrag und durch Beschluss des Vorstandes auch in weiteren Ausnahmefällen gewährt.

Für die Höhe des Beitrags ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgeblich.

Die Beitragspflicht kann auf Antrag bei längerer Abwesenheit aus persönlichen oder beruflichen Gründen (über zwei Monate) ausgesetzt werden und beginnt erneut mit dem Monat der Rückkehr. Bei Abwesenheit durch längere Krankheit (über zwei Monate) kann die Beitragszahlung vorübergehend eingestellt werden und beginnt wieder mit der Aufnahme der regelmäßigen Probenteilnahme.

§ 4 Fälligkeit des Beitrags, Zahlungsform

Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich bis zum 3. Werktag auf das Vereinskonto einzuzahlen.

§ 5 Änderungen der Beitragsordnung

Sämtliche Änderungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. 

§ 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 28.02.2019 in Kraft.

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Datenschutzordnung des Belcanto-Chors, Berlin e. V. als Anlage zur Satzung

Allgemeine Grundsätze

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität zum Datenschutz im Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein Datenschutzmanagementsystem gewährleistet.

Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO). Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO).

Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage) wird bei Bedarf eine separate, schriftliche Einwilligung eingeholt.

Beitritt zum Verein

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:

  •   Vor- und Zuname
  •   Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
  •   Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
  •   Geburtsdatum
  •   Stimmgruppe
  •   BeitragshöheDie personenbezogenen Daten der Mitglieder werden auf privaten Rechnern der Mitglieder des Vorstands gespeichert, die durch technische und organisatorische Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass die Daten vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt sind.Diese Daten werden zu folgenden Zwecken erhoben:
  •   Mitgliederverwaltung
  •   Kommunikation zwischen Vereinsvorstand, Chorleiter und den Mitgliedern im Rahmen derVereinstätigkeit und des Vereinslebens.Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

Austritt aus dem Verein

Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden.

Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.

Übermittlung von Daten bei der Mitgliedermeldung

Als Mitglied des Chorverbands Berlin e.V. ist der Verein verpflichtet, seine aktiven Mitglieder an den übergeordneten Chorverbands Berlin e.V. jeweils mit Stichtag 31.01. des Kalenderjahres zu melden. Die Datenweitergabe an den Kreisverband, einem Dachverband im Verhältnis zum Verein, stellt eine Datenübermittlung i.S.d. §3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BDSG dar.

Übermittelt werden dabei folgende Daten nach dem Meldestandard des Chorverbands Berlin e.V.:

  •   Anzahl der aktiven Mitglieder und deren Verteilung nach Alter und Geschlecht
  •   bei aktiven Mitgliedern mit besonderen Aufgaben bzw. Funktionen laut Vereinssatzung (Vorstandsmitglieder, Ausschussmitglieder): vollständige Adresse mit Telefonnummer, E- Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.Der Verein erklärt ausdrücklich bei Abgabe einer Mitgliedermeldung an den Chorverband Berlin e.V., dass die Daten ausschließlich für verbandsinterne Zwecke verwendet werden dürfen; eine Überlassung an Dritte ist untersagt bzw. bedarf der schriftlichen Einwilligung der Mitglieder des Vereins.Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.

    Pressearbeit

    Der Verein informiert die Presse und Veranstalter über Auftritte und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite und den sozialen Medien des Vereins veröffentlicht.

    Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein benachrichtigt den Chorverband Berlin e. V. von dem Widerspruch des Mitglieds.

Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder

Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere Probentage und Konzerte, Ehrungen sowie Feierlichkeiten auf der Internetseite, im Belcanto-Forum des Intranets sowie den sozialen Medien des Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung auf der Internetseite.

Mitgliederverzeichnisse werden an alle Mitglieder ausgehändigt.

Betroffenenrechte

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO, das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO.

Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit in Berlin zur Verfügung.

Die Beschwerde kann bei der

Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Friedrichstr. 219
Besuchereingang: Puttkamerstr. 16 – 18 (5. Etage)
10969 Berlin

Telefon: 030 13889-0
Telefax: 030 2155050
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
online unter https://datenschutz-berlin.de/beschwerdeformular.html

eingereicht werden.